Details

Meldung vom: 12. Januar 2011

Dichtigkeitsprüfung

 

Im Stadtgebiet von Hückelhoven verlaufen ca. 290 km Kanäle, die das Abwasser zur zentralen Kläranlage in Ratheim leiten. Damit das Abwasser auch dort ankommt, gibt die Stadt Hückelhoven jedes Jahr ca. 1.500 000 Euro für die Unterhaltung und Sanierung dieser Kanäle aus.
 
Mit der Einführung des § 61 a Landeswassergesetz hat der Gesetzgeber geregelt, dass alle Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2015 ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Mit dieser Dichtheitsprüfung und der ggf. nachfolgenden Sanierung sollen Boden und Grundwasser, aber auch privates Eigentum besser geschützt werden.. Hauseigentümer können erkennen, in welchem Zustand sich ihre Leitungen befinden und was sie tun können, um diese  mit wirtschaftlichen Mitteln möglichst langfristig zu betreiben. Während jedoch für die Fachleute in der Stadtverwaltung die Untersuchung und Sanierung der Abwasserleitungen zum Tagesgeschäft gehört, ist für viele private Hausbesitzer diese Aufgabe neu. Unseriöse Unternehmen, sog. „Kanalhaie“, wittern das große Geschäft und versuchen, unwissende Hausbesitzer zu überteuerten Haustürgeschäften zu überreden. Deshalb möchten wir an dieser Stelle die wichtigsten Informationen rund um das Thema Dichtheitsprüfung vermitteln.
 
Grundsätzlich sind alle rund 12 000 Grundstückseigentümer in Hückelhoven dazu verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Um den Bürgerinnen und Bürgern  eine Planungssicherheit zu geben und gleichzeitig eine arbeitsökonomische und kostengünstige Abarbeitung im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten, hat der Stadtrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, abweichende Zeiträume für die erstmalige Überprüfung festzulegen.
 
Durch eine entsprechende Satzung wurde festgelegt, dass die Grundstückseigentümer in Hückelhoven die Erstprüfung zeitgleich mit der im jeweiligen Gebiet durch die Stadtverwaltung vorgenommenen Überprüfung des öffentlichen Kanalnetzes durchführen müssen.
 
Das Stadtgebiet wurde hierzu aus abwassertechnischer Sicht in 15 Bereiche eingeteilt. Seit dem Jahre 1996 erfolgt jährlich jeweils in einem dieser Bereiche die Überprüfung des öffentlichen Kanalnetzes, so dass künftig nun auch die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen hier durchgeführt werden muss. Begonnen wird hiermit im Jahre 2011, so dass im Ergebnis bis 2025 in allen Teilbereichen eine Dichtheitsprüfung durchgeführt worden ist.
 
In der zur Einsicht angebotenen Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a des Landeswassergesetzes“ können Sie die Frist für die Erstprüfung in Ihrer Straße erfahren.

Weitere Informationen

BITTE LESEN SIE ZU DIESEM THEMENKOMPLEX AUCH DIE MELDUNG VOM 21. März 2012

Stellen Sie hier Schriftgrößen und Kontraste ein
Seiteneinstellungen
Schriftgröße: Schriftgröße normal Schriftgröße mittel Schriftgröße groß
Kontrast: Kontrast normal Kontrast hoch Textversion

Bürgermeister

Bürgermeister Bernd Jansen

Herzlich Willkommen

Es begrüßt Sie Bürgermeister Bernd Jansen

weiter lesen