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Ehefähigkeitszeugnis

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen sie in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, dass beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird. Bei Wohnsitz im Ausland gelten spezielle Regelungen.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, wird im persönlichen Beratungsgespräch geklärt.

Zuständiges Amt:

Standesamt

Sachbearbeiter/in

Frau  Claßen

Tel.: 02433 82-212
Fax: 02433 82-214


Herr  Stumm

Tel.: 02433 82-210
Fax: 02433 82-214


Frau  Bieland

Tel.: 02433 82-213
Fax: 02433 82-214

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