Details

Eheschließung und Anmeldung

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen auf den Einzelfall abgestimmt verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Welche das sind, wird bei einer persönlichen Vorsprache für Sie notiert oder falls möglich, bei einer telefonischen Anfrage erklärt.

Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Der Eheschließungstermin wird nach erfolgter Anmeldung vereinbart.

Kosten:

Gebühr: 40,oo Euro

Bei Auslandsberührung: 66,oo Euro

Eheschließung außerhalb der generellen Öffungszeiten sowie jeden 2. Samstag im Monat, vormittags, zusätzlich 66,oo Euro

Hinzu kommen Urkundengebühren und evt. individuelle Gebühren, z.B. für ein Stammbuch

Zuständiges Amt:

Standesamt

Sachbearbeiter/in

Frau  Claßen

Tel.: 02433 82-212
Fax: 02433 82-214


Herr  Stumm

Tel.: 02433 82-210
Fax: 02433 82-214


Frau  Bieland

Tel.: 02433 82-213
Fax: 02433 82-214

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Bürgermeister

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