Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen auf den Einzelfall abgestimmt verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Welche das sind, wird bei einer persönlichen Vorsprache für Sie notiert oder falls möglich, bei einer telefonischen Anfrage erklärt.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Der Eheschließungstermin wird nach erfolgter Anmeldung vereinbart.
Gebühr: 40,oo Euro
Bei Auslandsberührung: 66,oo Euro
Eheschließung außerhalb der generellen Öffungszeiten sowie jeden 2. Samstag im Monat, vormittags, zusätzlich 66,oo Euro
Hinzu kommen Urkundengebühren und evt. individuelle Gebühren, z.B. für ein Stammbuch
Tel.: 02433 82-212
Fax: 02433 82-214
Tel.: 02433 82-210
Fax: 02433 82-214
Tel.: 02433 82-213
Fax: 02433 82-214
Seiteneinstellungen |
|
|---|---|
| Schriftgröße: |
|
| Kontrast: |
![]() |
| Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung | |
|---|---|
| Montag: | 08:30-12:00 und 14:00-16:00 |
| Dienstag: | 08:30-12:00 |
| Mittwoch: | 08:30-12:00 |
| Donnerstag: | 08:30-12:00 und 14:00-17:30 |
| Freitag: | 08:30-12:00 |
| Öffnungszeiten des Stadtbüros | |
| Mo. / Di. / Mi.: | 08:00 - 16:00 |
| Donnerstag: | 08:00 - 19:00 |
| Freitag: | 08:00 - 14:00 |
| 1. Samstag im Monat: |
09:00 - 12:00 |