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Familienbuch

In der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 wurde das Familienbuch im Anschluss an die Eheschließung angelegt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das Sie zu Hause haben.

Das Familienbuch wird beim Eheschließungsstandesamt geführt. Personenstandsrechtliche Ereignisse der Familie sind darin dokumentiert/fortgeführt.

Seit dem 01.01.2009 werden allerdings nur noch Ereignisse, die die Ehegatten selbst betreffen, fortgeführt, z. B. Tod, Scheidung.

Kinder, die ab 01.01.2009 geboren sind, werden nicht mehr in das Familienbuch eingetragen. Als Nachweis der Geburt/Abstammung ist dann eine Geburtsurkunde beim Standesamt, das die Geburt beurkundet hat, zu besorgen.

Wenn ein Familienbuch nach Eheschließung im Ausland angelegt worden ist, wird es bei dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk die Eheleute am 24. Februar 2007 (Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetzes) ihren Wohnsitz hatten.

Beglaubigte Abschriften des Familienbuches sind – soweit noch erforderlich – beim zuständigen Standesamt (s. o.) erhältlich.

 

 

Kosten:

- Für eine Abschrift des Familienbuches 10,00 Euro

- Jede weitere, zeitgleich gefertigte Abschrift 5,00 Euro

Zuständiges Amt:

Standesamt

Sachbearbeiter/in

Frau  Kunisch

Tel.: 02433 82-211
Fax: 02433 82-214

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