Details

Fischereischein - Angelschein

Persönliche Vorsprache:
Ja, persönlich oder durch bevollmächtigte Person

Erledigung online:
Nein

Erläuterungen:
Fischereischeine dürfen nur an Personen ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeininhabers fischen. Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, erhalten einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.

Fischerprüfungen von Personen, die in einem anderen als dem Wohnsitzbundesland abgelegt worden sind, werden nicht anerkannt (VG Köln 10 K 10498/02 v. 21.04.04).

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, Bescheid über die Fischerprüfung

Kosten:

  • Jugendfischereischein:                                8,00 Euro
  • Jahresfischereischein:                               10,00 Euro
  • Fünfjahresfischereischein:                         30,00 Euro
  • Zuständiges Amt:

    Stadtbüro

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