Persönliche Vorsprache:
Ja, persönlich oder durch bevollmächtigte Person
Erledigung online:
Nein
Erläuterungen:
Fischereischeine dürfen nur an Personen ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeininhabers fischen. Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, erhalten einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.
Fischerprüfungen von Personen, die in einem anderen als dem Wohnsitzbundesland abgelegt worden sind, werden nicht anerkannt (VG Köln 10 K 10498/02 v. 21.04.04).
Personalausweis oder Reisepass, Bescheid über die Fischerprüfung
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| Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung | |
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| Montag: | 08:30-12:00 und 14:00-16:00 |
| Dienstag: | 08:30-12:00 |
| Mittwoch: | 08:30-12:00 |
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| Mo. / Di. / Mi.: | 08:00 - 16:00 |
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