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Familienhilfe

Beratung und Hilfen bei familiären und erzieherischen Problemen

Für die Beratung zu Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie für die Beratung bei allen erzieherischen Problemen ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts zuständig. Dort kann man Sie bei Bedarf auch an andere Fachstellen weiter vermitteln. Der ASD ist im Rahmen der offenen Sprechstunden montags- freitags von 8.30 - 12.00 Uhr, montags von 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 - 17.30 Uhr telefonisch oder persönlich erreichbar (Nebengebäude Hückelhoven, Ludovicistraße 1). Die Zuständigkeit der Sozialarbeiter/innen richtet sich nach Ihrer Wohnadresse.

Bei besonders schwierigen Problemen kann der ASD auf Ihren Antrag hin individuell für Ihre Situation geeignete erzieherische Hilfen gemeinsam mit Ihnen planen und dann beauftragen. Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung, Hilfen für jungen Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. In Notfällen ist der ASD auch außerhalb der normalen Dienst- und Öffnungszeiten über die örtliche Polizeiwache zu erreichen.

Bei Ausfall der familiären Betreuungspersonen (Vater oder Mutter) durch Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen kann das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung und Betreuung von Kindern oder Jugendlichen für die erforderliche Zeit unterstützen. Auch hier ist der ASD zuständig.

Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder oder Jugendliche (bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres) in Obhut zu nehmen, wenn sie selbst darum bitten oder wenn eine dringende Gefährdung für ihr Wohl besteht. Diese Inobhutnahme erfolgt bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung. Der Kontakt kann über den ASD erfolgen und außerhalb der Dienst- und Geschäftszeiten von der Polizei vermittelt werden.

Werden Jugendliche wegen einer Straftat angezeigt, wird das Ermittlungsverfahren und -wenn es dazu kommt- das Strafverfahren von den jeweils zuständigen Mitarbeiter/n/innen des ASD im Rahmen der so genannten Jugendgerichtshilfe begleitet.

Eine der ambulanten Hilfen, für die das Jugendamt einen Sonderdienst eingerichtet hat, ist die Erziehungsbeistandschaft. Die für diesen Arbeitsbereich verantwortliche Mitarbeiterin hilft Kindern und Jugendlichen, die Schwierigkeiten in ihrer Entwicklung haben, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds ihre Probleme zu bewältigen.

Wenn Sie Interesse an der verantwortungsvollen Aufgabe haben, ein Pflegekind in Ihrem Haushalt für begrenzte Zeit oder auch längerfristig aufzunehmen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Pflegekinderdienst.

Adoptionsvermittlungen werden zentral vom Jugendamt des Kreises druchgeführt. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt an das Kreisjugendamt.

Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ria Sonntag, Tel.-Nr. 02452-135152, Herr Joachim Siebmanns, Tel.-Nr. 02452-135154

Zuständiges Amt:

Jugendamt

Sachbearbeiter/in

Frau K. Jansen

Tel.: 02433 82-412
Fax: 02433 82-265

Erziehungsbeistandschaft


Frau  Grunow-Kürsch

Tel.: 02433 82-416
Fax: 02433 82-265

Pflegekinderdienst

und

Bezirk 1

Kleingladbach, Hückelhoven-Zentrum, außer Flussviertel

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