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Geburtsurkunde

Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung der Hebamme, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern das Stammbuch bzw. die Eheurkunde vorzulegen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlangen vorab beim Standesamt zu erfragen.

Kosten:

- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 Euro

- jede weitere, zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 Euro

- Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei

Zuständiges Amt:

Standesamt

Sachbearbeiter/in

Frau  Bieland

Tel.: 02433 82-213
Fax: 02433 82-214


Frau  Claßen

Tel.: 02433 82-212
Fax: 02433 82-214


Frau  Kunisch

Tel.: 02433 82-211
Fax: 02433 82-214


Herr  Stumm

Tel.: 02433 82-210
Fax: 02433 82-214

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