Details

Namensänderung (Öffentlich-rechtlich)

Aus wichtigen Gründen kann die Änderung eines Vor- oder Familiennamens beantragt werden. Die Antragsaufnahme erfolgt beim Standesamt.
Der Antrag wird zur Prüfung und Entscheidung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Notwendige Unterlagen:

Bei persönlicher Vorsprache werden die Unterlagen auf den Fall abgestimmt aufgelistet.

Kosten:

Änderung Vornamen: zwischen 2,5o Euro und 255,oo Euro
Änderung Familiennamen: zwischen 2,5o Euro und 1.o22,oo Euro

Zuständiges Amt:

Standesamt

Sachbearbeiter/in

Frau  Claßen

Tel.: 02433 82-212
Fax: 02433 82-214

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Bürgermeister

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