Für bundesweit im Durchschnitt 35% der unter Dreijährigen sollen bis zum Jahre 2013 Betreuungsplätze geschaffen werden. Das bedeutet mehr und bessere Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kleinen und für Eltern die Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Rund ein Drittel der neuen Plätze sollen bei Tagesmüttern oder auch Tagesvätern entstehen.
Damit wird die Kindertagespflege zu einer der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichrangigen Betreuungsform ausgebaut.
Was leistet Kindertagespflege?
Tagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 - 12 Jahren.
Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.
Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen
Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den
eigenen Kindern und dem Partner der Tagesmutter. Insbesondere für Kinder
alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.
Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der
Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von
derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus
entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. (Auszug aus „Handbuch Kindertagespflege“)
Die Kinder so zu fördern, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranreifen, lautet das Ziel der Tagespflege. Der Dreiklang von Erziehung, Bildung und Betreuung bildet das Fundament dieser Betreuungsform. Sie findet in einem familiären Umfeld statt; die individuellen Belange der Kinder und Eltern stehen dabei im Vordergrund.
Kindertagespflege bietet...
• Kinderbetreuung im familiären Rahmen,
• individuelles Eingehen auf Bedürfnisse von Kindern und Eltern,
• flexible Betreuungszeiten,
• flexible Standortgestaltung (zum Beispiel Wohnort- oder Arbeitsplatznähe),
• behutsames Erweitern der außerfamiliären Kontakte,
• Kontakte zu anderen Kindern,
• Kontinuität in der Betreuung und gegebenenfalls eine Anschlussbetreuung ergänzend zu institutioneller Betreuung, wie beispielsweise der Kindergärten
Je nach Einkommen der Eltern können vom Jugendamt Betreuungskosten übernommen werden.
Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen?
Kindertagespflege ist ein Angebot für Kinder, insbesondere für unter 3jährige und kann von Erziehungsberechtigten über das Jugendamt in Anspruch genommen werden, wenn diese:
• Berufstätig sind oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen
• Sich in einer Schulausbildung, beruflichen Bildungsmaßnahme oder Eingliederungsmaßnahmen der Jobcenter befinden.
Im Downloadservice finden Sie, neben dem Antrag zur Kindertagespflege noch mehr Informationen zum Thema Kindertagespflege
Wer kann Tagesmutter werden?
Sie haben Interesse, für einen längeren Zeitraum ein Kind oder mehrere Kinder tagsüber zu pflegen und zu betreuen?
Die Betreuung von Kindern ist eine schöne und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe. Um eine optimale Tagespflege für Kinder zu gewährleisten, bedarf es deshalb einer ausreichenden Vorbereitung. Wenn sie als Kindertagespflegeperson (kurz: Tagesmutter) arbeiten möchte, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis.
Wer ein Kind oder mehrere Kinder
• mehr als 15 Stunden wöchentlich
• gegen Entgelt
• länger als 3 Monate
• außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
betreut, bedarf einer Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII.
Um eine Eignung zu belegen, müssen Tagesmütter über „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ (§ 23 Abs. 2 SGB VIII).
Hierzu können Sie sich im Jugendamt der Stadt Hückelhoven informieren.
Noch mehr Informationen und den Bewerberbogen für Kindertagespflegepersonen finden Sie im Downloadservice.
Das Jugendamt der Stadt Hückelhoven
bietet Eltern:
- Unterstützung bei der Suche der geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind
- die Vermittlung von kompetenten und qualifizierten Tagesmüttern (Tagespflegeperson)
bietet Tagespflegepersonen:
- Beratung zu den notwendigen Bedingungen für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Kinderfrau
- Vermittlung von Tagespflegekindern
- Qualifizierungsangebote
- einen regelmäßigen Austausch mit anderen Tagesmüttern
bietet Eltern und Tagespflegepersonen:
- Beratung bei rechtlichen, wirtschaftlichen und fachlichen Fragen
- fachliche Begleitung während der gesamten Zeit eines Tagepflegeverhältnisses
- Beratung und Unterstützung bei Konflikten in bestehenden Pflegeverhältnissen.
Ansprechpartnerin im Jugendamt:
Margit Jöris, Fachberatung für Kindertagespflege
Tel.: 02433/82-408
Mobil: 0176-11008238
Email:margit.joeris@hueckelhoven.de
Downloadservice:
Antrag auf Kindertagespflege
Bewerberbogen für Kindertagespflegepersonen
Infomappe für Eltern
Infomappe für Kindertagespflegepersonen
Links:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/fakten-neuregelungen-kindertagespflege,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Handbuch Kindertagespflege:
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/allgemein/dok/1.php
Portal des BMFSFJ zur Kinderbetreuung:
http://www.vorteil-kinderbetreuung.de/allgemein/dok/6.php
Tel.: 02433 82-409
Fax: 02433 82-423
Tagespflege
und
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