Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
Das Jugendamt berät Alleinerziehende in Fragen des Sorgerechts, der Vaterschaftsfeststellung und des Unterhalts für Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auf Antrag die Übernahme einer Beistandschaft möglich. In diesen Fällen ist das Jugendamt für die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche zuständig. Zur Sicherstellung dieser Ansprüche übernimmt das Jugendamt die Verwaltung der so genannten Mündelgelder.
Das Jugendamt kann unter bestimmten Vorausssetzungen auch als Vormund oder Pfleger für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden und übt dann die elterlichen Rechte für das Mündel aus.
Zuständiges Amt:
- Amtspflegschaften/ Amtsvormundschaften
- Beistandschaften
Tel.: 02433 82-404
Fax: 02433 82-423
Tel.: 02433 82-407
Fax: 02433 82-423
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