Details

Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen. Informationen dazu erhalten Sie vom Standesamt oder auch vom Bestatter.

Kosten:

  • Ausstellung einer Sterbeurkunde: 10,00 Euro
  • jede weitere, zeitgleich gefertigte Sterbeurkunde: 5,00 Euro
  • Urkunden für Rente, Krankenkasse, Bestattung sind gebührenfrei

Zuständiges Amt:

Standesamt

Sachbearbeiter/in

Frau  Bieland

Tel.: 02433 82-213
Fax: 02433 82-214

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Bürgermeister

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