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Dichtigkeitsprüfung nach § 61 a LWG NRW

 

Der Umweltausschuss des NRW- Landtages hat am 14.12.2011 mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen ( § 61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW )auszusetzen.
Der Umweltminister des Landes NRW, Herr Johannes Remmel, kündigte in diesem Zusammenhang an, dass im Januar 2012 ein Gesetzesentwurf zur Änderung des § 61a LWG NRW vorgelegt werden soll. In diesem Gesetzentwurf soll auch der Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen werden, mit der in allen Punkten Klarheit geschaffen werden soll. Diese Rechtsverordnung soll mit Zustimmung des Landtages erlassen werden.

Aufgrund dieser Sachlage raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet Hückelhoven derzeit von der Durchführung der Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG ab.

Nach Bekannt werden einer neuen Rechtslage wird die Stadt Hückelhoven hierüber ausreichend informieren. Bis dahin empfiehlt die Stadt Hückelhoven, die Berichterstattung in den Medien diesbezüglich zu verfolgen.

Bei Rückfragen können Sie sich weiterhin jederzeit an die Hotline beim Tiefbauamt der Stadt Hückelhoven unter 024 33 82 189 wenden.

Weiter Informationen unter:

    -    Das Gesetz

    -    Mein Grundstück

    -    Dichtheitsprüfung und Prüfverfahren

    -    Die Sachkundigen

    -    Die Sanierung

    -    Die Fördermittel

    -    Häufig gestellte Fragen

    -    Checkliste

    -    Musterprotokoll

    -    Hotline

 

Sachbearbeiter/in

Herr  Czervan

Tel.: 02433 82-189
Fax: 02433 82-265

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