Details

Beglaubigung einer Unterschrift

Persönliche Vorsprache:
Ja

Erledigung online:
Nein


Erläuterungen:
Beglaubigt wird nur die Unterschrift unter einem Schriftstück, das in deutscher Sprache verfasst ist und das zur Vorlage bei Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Nicht beglaubigt wird die Unterschrift ohne dazugehörigen Text oder eine Unterschrift, die der öffentlichen Beglaubigung (durch eine Notar) bedarf.

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, Originalschriftstück

Kosten:

2,00 Euro

Zuständiges Amt:

Stadtbüro

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Bürgermeister

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