Persönliche Vorsprache:
Ja
Erledigung online:
Nein
Erläuterungen:
Beglaubigt wird nur die Unterschrift unter einem Schriftstück, das in deutscher Sprache verfasst ist und das zur Vorlage bei Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Nicht beglaubigt wird die Unterschrift ohne dazugehörigen Text oder eine Unterschrift, die der öffentlichen Beglaubigung (durch eine Notar) bedarf.
Personalausweis oder Reisepass, Originalschriftstück
2,00 Euro
Seiteneinstellungen |
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| Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung | |
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| Montag: | 08:30-12:00 und 14:00-16:00 |
| Dienstag: | 08:30-12:00 |
| Mittwoch: | 08:30-12:00 |
| Donnerstag: | 08:30-12:00 und 14:00-17:30 |
| Freitag: | 08:30-12:00 |
| Öffnungszeiten des Stadtbüros | |
| Mo. / Di. / Mi.: | 08:00 - 16:00 |
| Donnerstag: | 08:00 - 19:00 |
| Freitag: | 08:00 - 14:00 |
| 1. Samstag im Monat: |
09:00 - 12:00 |