Persönliche Vorsprache:
Ja, persönlich oder durch bevollmächtigte Person
Erledigung online:
Nein
Erläuterungen:
Beglaubigt wird nur die Kopie einer Urkunde oder eines Zeugnisses, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten sind (z.B.: Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Urkunden über die Eheschließung können nur von dem jeweils zuständigen Standesamt in Zweitschrift ausgestellt werden).
Personalausweis oder Reisepass, Original und Kopie des Zeugnisses
3,00 Euro
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| Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung | |
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| Montag: | 08:30-12:00 und 14:00-16:00 |
| Dienstag: | 08:30-12:00 |
| Mittwoch: | 08:30-12:00 |
| Donnerstag: | 08:30-12:00 und 14:00-17:30 |
| Freitag: | 08:30-12:00 |
| Öffnungszeiten des Stadtbüros | |
| Mo. / Di. / Mi.: | 08:00 - 16:00 |
| Donnerstag: | 08:00 - 19:00 |
| Freitag: | 08:00 - 14:00 |
| 1. Samstag im Monat: |
09:00 - 12:00 |