Beschluss des Rates betreffend Grundsätze bei der Vergabe von Aufträgen und bezüglich der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen gem. § 41 Absatz 2 GO NRW auf den Bürgermeister
Beschluss des Rates der Stadt vom 7. Mai 2008 über die Auslegung des § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GO NRW (Nachtragssatzung) und des § 83 Abs. 2 GO NRW (Erheblichkeitsgrenze für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben)