Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Wohngeld-Plus Reform

Zum 01.01.2023 erfolgte mit dem sogenannten „Wohngeld-Plus“ eine umfassende Wohngeldreform, aus der sich eine erhöhte Anzahl an Wohngeldanträgen seit Januar 2023 ergibt.

Die derzeitigen Bearbeitungszeiten der Wohngeld- bzw. Lastenzuschussanträge liegen derzeit ab Vollständigkeit des Antrags bei ca. 4 Monaten.

Zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten und besseren Erreichbarkeit der Wohngeldstelle wurde als organisatorische Änderung ein Frontoffice als Informations- und Beratungsstelle der Bürger für die Sachgebiete Wohngeld und Wohnbauförderung im Altbau des Rathauses, Erdgeschoss, Sozialamt, Zimmer E.25 eingerichtet. Hier erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen und können diese ausgefüllt wieder einreichen und werden selbstverständlich beraten.

Kontaktdaten des Frontoffice

Telefonnummer: 02433 82-225

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

montags             08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags            08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

mittwochs           geschlossen

donnerstags       08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

freitags                08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Die Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt im Backoffice. Die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen sind per E-Mail erreichbar.

 

Neue Zuständigkeiten

Aufgrund einer personellen Verstärkung in der Wohngeldstelle ergeben sich ab sofort für Sie neue Zuständigkeiten. Hierbei richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Für den Buchstabenbereich A – I ist Frau Anna-Lorena Reinhold, erreichbar per eMail unter anna-lorena.reinhold@hueckelhoven.de, zuständig.

Für den Buchstabenbereich J – Q ist Frau Stefanie Schmidt, erreichbar per eMail unter stefanie.schmidt@hueckelhoven.de, zuständig.

Für den Buchstabenbereich R – Z ist Frau Elvan Ören, erreichbar per eMail unter elvan.oeren@hueckelhoven.de, zuständig.

Die zuständige Sachgebietsleitung, Frau Silke Otrzonsek, erreichen Sie per eMail unter silke.otrzonsek@hueckelhoven.de.

Hinweise und Besonderheiten

Zur Berechnung eines Wohngeldanspruches ab dem 01.01.2023 stellt das Land Nordrhein-Westfalen einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der online unter dem folgendem Link aufgerufen werden kann:

www.wohngeldrechner.nrw.de

Sofern der Rechner einen Wohngeldanspruch bestätigt, kann hier gleichzeitig ein Online-Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

Weitreichendere Informationen rund um das neue Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz: MHKBD NRW). Der Link hierzu lautet:

https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld