Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz
Anzeigepflichtige Hunde – „Große Hunde“ gem. § 11 Abs. 1
Große Hunde sind Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen können. Das Halten großer Hunde ist dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Für die Anzeige Ihrer Hundehaltung benötigen Sie folgenden Unterlagen/Nachweise:
- Anzeigeformular
- Sachkundenachweis
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund
- Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
Erlaubnispflichtige Hunde – gem. § 4
Für bestimmte Hunderassen sieht das Landeshundegesetz NRW eine Erlaubnispflicht vor. Dazu zählen die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW.
Gefährliche Hunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen
Für den Erlaubnisantrag benötigen Sie folgende Unterlagen/Nachweise:
- Antragsformular
- Sachkundenachweis für einen erlaubnispflichtigen Hund
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund, aus welchem hervorgeht, dass auch Versicherungsschutz für gefährliche bzw. Hunde bestimmter Rasse besteht
- Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
- Aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis über die ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Für gefährliche Hunde: besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung
Sollten Sie Zweifeln haben, ob es sich bei Ihrem Hund um einen erlaubnispflichtigen Hund handeln könnte, setzte Sie sich bitte vor Anzeige Ihrer Hundehaltung bzw. Erlaubnisantragsstellung mit der/dem zuständigen Ansprechpartner/in in Verbindung und besprechen Sie das weitere Vorgehen.
Leinenpflicht und Maulkorbpflicht
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse besteht eine generelle Anleinpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Solchen Hunden ist zudem nach Vollendung des sechsten Lebensmonats an den vorgenannten Orten ein das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung anzulegen.
Die Hunde sind daher in diesen Bereichen an einer reißfesten Leine (max. 1,50 m) und mit einem Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden angelegten Vorrichtung auszuführen
Eine Befreiung von der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beim Ordnungsamt beantragt werden.
Für Hunde bestimmter Rassen werden auch die Verhaltensprüfungen einer oder eines anerkannten Sachverständigen oder einer sachverständigen Stelle anerkannt.
Gebühren
Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung: 25,00 €
Erlaubniserteilung zur Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes: 70,00 €
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung: 25,00 €
Erlaubnisverlängerung zur Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes: 30,00 €
Rechtsgrundlagen
zugehöriges Amt:
Verwaltungsgebäude
Rathausplatz 1
41836 Hückelhoven
Öffnungszeiten
Im Zusammenhang mit den erheblichen Arbeiten im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie in den Ordnungsämtern sind persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven nur in dringenden Angelegenheiten und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.