Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Kinderreisepass

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder, die das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Kinderreisepass oder einen elektronischen Reisepass.

Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen, können Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates.

Ab dem 26.Juni 2012 müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.  Evtl. Kindereinträge im Reisepasse der Eltern sind nicht mehr gültig.

Beantragung

Die Ausstellung eines Kinderpasses für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.

Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen.

Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist unbedingt erforderlich.

Benötigt werden

  • Ggf. bisher ausgestellter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde im Original
  • Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
  • Ggf. schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils

Gültigkeit

Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann bei Bedarf ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Ein Kinderreisepass kann vor Ablauf der Gültigkeit um jeweils ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Wird ein mehrere Jahre gültiges Dokument gewünscht, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Da Kinder sich in jungen Jahren sehr verändern, ist die Aktualisierung eines gültigen Kinderreisepasses durch die Anpassung des Lichtbildes möglich. Hierfür reicht es aus, dass ein Elternteil mit dem Kind im Stadtbüro vorstellig wird. Der gültige Kinderreisepass, ein biometrietaugliches Passfoto, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) des begleitenden Elternteils müssen mitgebracht werden.

Gebühren

13,00 Euro Ausstellung Kinderreisepasses
6,00 Euro Änderung/Verlängerung Kinderreisepass

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Herr René Lambertz

Tel.: 02433 / 82-223


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.