Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, d. h.:
– Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
– Eheurkunden (Heiratsurkunden) beim Standesamt der Eheschließung
– Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Kosten:
Geburtsurkunde, Ehe-/Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde,
Sterbeurkunde 10,00 Euro
jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde die Hälfte der Gebühr
Beantragung einer Geburtsurkunde Online
Beantragung einer Eheurkunde Online
Beantragung einer Sterbeurkunde Online
Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde Online
Wie muss ich bezahlen?
Werden die Urkunden persönlich abgeholt, ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich. Die Gebühren sind bar zu entrichten.
Die Gebühren können in Absprache mit dem Standesamt vorab überwiesen oder per Nachnahme entrichtet werden (siehe Suchbegriff „Urkunden“).
– Nachnahmesendung mit 4,38 Euro zusätzl. Nachnahmegebühren. – Vorabüberweisung der jeweiligen Urkundengebühr auf ein Konto der Stadtkasse Hückelhoven, z. B. Kreissparkasse Heinsberg, IBAN: DE18 3125 1220 0003 6077 77, Swift-BIC: WELADED1ERK, immer unter Angabe des Verwendungszwecks: Buchungszeichen 1 111 00000001 / Name (Hier den Personennamen aus der Urkunde eintragen.)
Ansprechpartner/innen:
Zurzeit sind keine Ansprechpartner hinterlegt.