OGS Satzung

Die Offene Ganztagsschule (OGS) in Hückelhoven bietet Kindern im Grundschulalter mehr als nur Unterricht – sie schafft Raum für Förderung, Betreuung und gemeinsames Mittagessen. Es gelten Regelungen für die Elternbeiträge, die sich transparent und sozial ausgewogen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Teilnahme ist freiwillig, doch wer sich entscheidet, profitiert von einem pädagogisch durchdachten Konzept. Die Stadt Hückelhoven sorgt mit dieser Satzung für Klarheit und Fairness – damit Bildung und Betreuung Hand in Hand gehen.

Satzung gültig ab: 01.08.2024

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