Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.

Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/

Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:

Im Frontoffice, das als Informations- und Beratungsstelle der Bürger für die Sachgebiete Wohngeld und Wohnbauförderung im Altbau des Rathauses, Erdgeschoss, Sozialamt, Zimmer E.25 eingerichtet wurde, erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen, können diese ausgefüllt wieder einreichen und werden selbstverständlich beraten.

Notwendige Unterlagen

Vordrucke und einzureichende Unterlagen finden Sie hier

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Silke Otrzonsek

Tel.: 02433 / 82-655


Frau Stefanie Schmidt

Tel.: 02433 / 82-655


Frau Sonja Ackermann

Tel.: 02433 / 82-655

zugehöriges Amt:


Wohngeldstelle

Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven

Tel.: 02433 – 82 655
Fax: 02433 – 82 265

E-Mail: wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Öffnungszeiten

Dienstag:
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 – 12:00 und 14:00 – 17:30 Uhr

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Links

Wohngeldrechner und Online-Antrag

Aktuelle Vordrucke (ausfüllbar am PC)

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.

Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/

Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:

Im Frontoffice, das als Informations- und Beratungsstelle der Bürger für die Sachgebiete Wohngeld und Wohnbauförderung im Altbau des Rathauses, Erdgeschoss, Sozialamt, Zimmer E.25 eingerichtet wurde, erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen, können diese ausgefüllt wieder einreichen und werden selbstverständlich beraten.

Vordrucke und einzureichende Unterlagen finden Sie hier

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/wohngeld/
Wohngeldstelle
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Silke

Otrzonsek

02433 / 82-258

Frau

Stefanie

Schmidt

02433 / 82-259

Frau

Sonja

Ackermann

02433 / 82-267