Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.
Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/
Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:
Frau Braun ist zuständig für alle Antragsteller, deren Nachnamen mit A-L beginnen, Frau Ören kümmert sich um alle Antragsteller von M-Z.
Notwendige Unterlagen
Lastenzuschuss
Antrag Lastenzuschuss
Anlage Lastenzuschuss
Einzureichende Unterlagen
Mietzuschuss
Antrag Mietzuschuss
Mietbescheinigung
Einzureichende Unterlagen