Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.

Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/

Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:

Frau Reinhold ist zuständig für alle Antragsteller, deren Nachnamen mit A-L beginnen, Frau Ören kümmert sich um alle Antragsteller von M-Z.

 

 

Notwendige Unterlagen

Lastenzuschuss

Antrag Lastenzuschuss

Anlage Lastenzuschuss

Einzureichende Unterlagen

 

Mietzuschuss

Antrag Mietzuschuss

Mietbescheinigung

Einzureichende Unterlagen

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Elvan Ören

Tel.: 02433 / 82-655


Frau Anna-Lorena Reinhold

Tel.: 02433 / 82-655


Frau Silke Otrzonsek

Tel.: 02433 / 82-655


Frau Stefanie Schmidt

Tel.: 02433 / 82-655

zugehöriges Amt:


Sozialamt

Öffnungszeiten

Montag:
8:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
GESCHLOSSEN!
Donnerstag:
8:30 – 12:00 und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag:
8:30 – 12:00 Uhr

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Anlagen

0.19 MBAntrag (Lastenzuschuss)0.04 MBAnlage (Lastenzuschuss)0.21 MBAntrag Mietzuschuss 20200.17 MBErläuterungen Antrag Mietzuschuss0.32 MBZusatzeinkünfte0.04 MBMietbescheinigung0.03 MBAufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen zum Antrag auf Mietzuschuss0.03 MBAufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen zum Antrag auf Lastenzuschuss

Links

Wohngeldrechner

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.

Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/

Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:

Frau Reinhold ist zuständig für alle Antragsteller, deren Nachnamen mit A-L beginnen, Frau Ören kümmert sich um alle Antragsteller von M-Z.

 

 

Lastenzuschuss

Antrag Lastenzuschuss

Anlage Lastenzuschuss

Einzureichende Unterlagen

 

Mietzuschuss

Antrag Mietzuschuss

Mietbescheinigung

Einzureichende Unterlagen

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/wohngeld/
Sozialamt
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Elvan

Ören

02433 / 82-692

Frau

Anna-Lorena

Reinhold

02433 / 82-693

Frau

Silke

Otrzonsek

02433 / 82-258

Frau

Stefanie

Schmidt

02433 / 82-259