Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.
Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/
Noch ein kleiner Hinweis in eigener Sache:
Frau Reinhold ist zuständig für alle Antragsteller, deren Nachnamen mit A-L beginnen, Frau Ören kümmert sich um alle Antragsteller von M-Z.
Notwendige Unterlagen
Lastenzuschuss
Antrag Lastenzuschuss
Anlage Lastenzuschuss
Einzureichende Unterlagen
Mietzuschuss
Antrag Mietzuschuss
Mietbescheinigung
Einzureichende Unterlagen
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-655
Tel.: 02433 / 82-655
Tel.: 02433 / 82-655
Tel.: 02433 / 82-655
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Montag:
8:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
GESCHLOSSEN!
Donnerstag:
8:30 – 12:00 und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag:
8:30 – 12:00 Uhr
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.