Stadt Hückelhoven

Gleichstellung

Gleichstellung von Frau und Mann

 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“! (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG)

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin.“ (Art.3 Abs.2 Satz 2 GG)
Zu diesem Zweck bestellen die Kommunen und Kreise Gleichstellungsbeauftragte.

Themen:

Gleichberechtigung bedeutet z. B.:

Frauen und Männer

  • haben auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen
  • haben gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
  • werden für gleiche Arbeit gleich bezahlt
  • sind im öffentlichen Leben gleichermaßen vertreten
  • teilen sich Kindererziehung und Haushalt partnerschaftlich
  • sind gleichermaßen keine Opfer seelischer und körperlicher Gewalt

Die Themenbereiche sind so vielfältig wie die Interessen und Belange von Frauen und Männern. Über A wie Ausbildung, Beruf, Gesundheit, Integration, Trennungssituationen, Vereinbarkeit Beruf und Familie, Wege aus der Gewalt, Wiedereinstieg in den Beruf bis hin zu Z wie einfach nur Zuhören.

Aufgaben:

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hückelhoven trägt dazu bei, dass

  • bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen abgebaut werden.
  • ein Bewusstsein für ein gleichberechtigtes partnerschaftliches Zusammenleben von Frauen und Männern gebildet wird.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
  • macht bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Frauenbelange aufmerksam
  • fördert eine frauenfreundliche Verwaltung
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch (aktuelle Veranstaltungshinweise finden Sie im Veranstaltungskalender der Stadt Hückelhoven)
  • pflegt und vermittelt Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden, -organisationen, Institutionen u. a.
  • gibt Hilfe für Rat suchende Frauen und Männer

Angebote:

Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Kommune, wenn Sie

  • sich wegen Ihres Geschlechts benachteiligt fühlen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen
  • Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann haben

Die Gleichstellungsbeauftragte hilft, Kontakte herzustellen und Antworten auf spezielle Einzelfragen zu suchen. Die Beratung (keine Rechtsberatung) ist kostenlos und die Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.


Kontakt
Frau Schlösser
Tel.: 02433 82-335
Fax: 02433 82-265
Amt: Gleichstellungsbeauftragte

Haben Sie Fragen, Anregungen, Wünsche oder suchen die Beratung? Dann setzen Sie sich direkt mit Frau Schlösser in Verbindung. Selbstverständlich wird Ihre Anfrage vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt.

Frau Schlösser ist montags, mittwochs und donnerstags vormittags zu erreichen. Termine können nach Vereinbarung durchgeführt werden.