Die Genehmigung von Abgrabungen, auch Auskiesungen genannt, liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte (hier: Kreisverwaltung Heinsberg).
Die durch Abgrabungen von Kiesunternehmen gewonnenen Kiese und Sande werden an die Bauindustrie z.B. zur Herstellung von Beton weitergeben.
Bei Abgrabungen wird grundsätzlich zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt, der sogenannte Baggersee entsteht. Bei Trockenabgrabungen wird kein Grundwasser freigelegt, es entsteht kein See.
zugehöriges Amt:
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