Ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr werden rund um die Uhr gebraucht. Sie sind deshalb verpflichtet, auf Anforderung auch während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen, Aus – und Fortbildungen sowie ggf. sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen.
Gleichzeitig muss der/die Arbeitgeber/in oder Dienstherr/in Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären, denn den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten darf aus dem Feuerwehrdienst kein Nachteil entstehen.
Private Arbeitgeber/innen haben das Recht, sich diese Beträge auf Antrag durch die Stadt erstatten zu lassen. Verwenden Sie dafür bitte den Antragsvordruck. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt.