Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Amtspflegeschaften/ Amtsvormundschaften (nach Ortschaften getrennt)

Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund/Pfleger, wenn die Notwendigkeit zur Regelung von Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind besteht.

  • Dies ist der Fall, wenn Eltern dafür nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Tod, tatsächlicher Verhinderung oder Entzug/Einschränkung des Sorgerechts durch gerichtliche Entscheidung).
  • Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft endet durch Beschluss des Familiengerichts, spätestens aber mit Volljährigkeit des Kindes.

Ansprechpartner/innen:


Frau Meike Mülfarth

Tel.: 02433 / 82 464

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Amtspflegeschaften/ Amtsvormundschaften (nach Ortschaften getrennt)

Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund/Pfleger, wenn die Notwendigkeit zur Regelung von Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind besteht.

  • Dies ist der Fall, wenn Eltern dafür nicht zur Verfügung stehen (z.B. bei Tod, tatsächlicher Verhinderung oder Entzug/Einschränkung des Sorgerechts durch gerichtliche Entscheidung).
  • Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft endet durch Beschluss des Familiengerichts, spätestens aber mit Volljährigkeit des Kindes.
https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/amtspflegeschaften-amtsvormundschaften-nach-ortschaften-getrennt/
Jugendamt - Abt. Verwaltung der Jugendhilfe
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Meike

Mülfarth

1.24

02433 / 82 464
meike.muelfarth@hueckelhoven.de