Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg hat sich geändert? Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Änderung wird grundsätzlich bei der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg vorgenommen. Sind Sie in der Stadt Hückelhoven gemeldet, können Sie diese Änderung im persönlich Stadtbüro beantragen.
Online-Anschriftenänderung
Die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Kreises Heinsberg, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert, kann über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal erfolgen. Hierfür ist unter anderem eine Authentifikation mittels BundID erforderlich. Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.
Gebühren
10,80 Euro je Anschriftenänderung
Die Kosten für die internetbasierte Umschreibung sind im Vergleich zur Bearbeitung vor Ort deutlich günstiger.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Ausweisdokument
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
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Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr