Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Anschriftenänderung in den KFZ-Papieren

Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg hat sich geändert? Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Änderung wird grundsätzlich bei der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg vorgenommen. Sind Sie in der Stadt Hückelhoven gemeldet, können Sie diese Änderung im persönlich Stadtbüro beantragen.

Online-Anschriftenänderung

Die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Kreises Heinsberg, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert, kann über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal erfolgen. Hierfür ist unter anderem eine Authentifikation mittels BundID erforderlich. Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

 

Gebühren

10,80 Euro je Anschriftenänderung

Die Kosten für die internetbasierte Umschreibung sind im Vergleich zur Bearbeitung vor Ort deutlich günstiger.

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Ausweisdokument

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Robin Kohnke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Anschriftenänderung in den KFZ-Papieren

Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg hat sich geändert? Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Änderung wird grundsätzlich bei der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg vorgenommen. Sind Sie in der Stadt Hückelhoven gemeldet, können Sie diese Änderung im persönlich Stadtbüro beantragen.

Online-Anschriftenänderung

Die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges innerhalb des Kreises Heinsberg, bei der sich nur die Adresse des Halters ändert, kann über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal erfolgen. Hierfür ist unter anderem eine Authentifikation mittels BundID erforderlich. Alle weiteren Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Ausweisdokument

10,80 Euro je Anschriftenänderung

Die Kosten für die internetbasierte Umschreibung sind im Vergleich zur Bearbeitung vor Ort deutlich günstiger.

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/anschriftenaenderung-in-den-kfz-papieren/
Ordnungsamt - Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

Thomas

Aretz

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Cordula

Feiter

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Herr

Robin

Kohnke

02433 / 82-716
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Ulrike

Mühlenberg

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Judith

Mund

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Birgit

Papen

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Herr

David

Strank

E.01

02433 / 82-622
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Margret

Tischendorf

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de