Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert. Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigunge Teil I und II müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Die Änderung wird grundsätzlich bei der KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Heinsberg vorgenommen. Sind Sie in der Stadt Hückelhoven gemeldet, können Sie diese Änderung im Stadtbüro beantragen.
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
- geänderte Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
Gebühren
10,70 Euro je Anschriftenänderung
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-223
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr