Kopfmotiv in Dienstleistung Hundehaltung, Anzeige eines anzeigepflichtigen Hundes – „Große Hunde“ gem. § 11 Abs. 1

Hundehaltung, Anzeige eines anzeigepflichtigen Hundes – „Große Hunde“ gem. § 11 Abs. 1

Große Hunde sind Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen können. Das Halten großer Hunde ist dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung: 25,00 €

  • Anzeigeformular
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund
  • Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip

Online Vorgang für diese Dienstleistung

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Anmeldung

Große Hunde sind Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen können. Das Halten großer Hunde ist dem Ordnungsamt anzuzeigen.

  • Anzeigeformular
  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Ihren Hund
  • Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip

Landeshundegesetz NRW

Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung: 25,00 €

Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Lara

Prüter

E.05

02433 / 82-226
Lara.Prueter@hueckelhoven.de