Nach § 33 c Abs. 1 benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen, die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Geld- und Warenspielgeräte).
Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde, in der Sie wohnen, beantragen.
Geeignetheitsbestätigung
Bitte beachten Sie:
Für jeden Aufstellort muss eine Geeignetheitsbestätigung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung über den Aufstellort
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Kopie
- Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit „Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“