Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.
Der Gewerbezentralregisterauszug für eine juristische Person mit Sitz im Stadtgebiet Hückelhoven kann vom gesetzlichen Vertreter formlos über das Kontaktformular der Stadt Hückelhoven beantragt werden. Der Auszug selbst wird vom Bundesamt für Justiz erstellt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.