Antrag
Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Stadtbüro oder online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Für den Online-Antrag werden der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt. Zum Online-Portal geht es hier.
Eine schriftliche Antragstellung beim Gewerbezentralregister ist nicht möglich. Der Antrag kann auch nicht telefonisch gestellt werden.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen beim Stadtbüro voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz.
Gebühren
Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Seit dem 01. Januar 2002 beträgt die Gebühr 13,00 Euro. Die Gebühr ist bei der den Antrag aufnehmenden Behörde zu entrichten.
Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.