Sie möchten eine Auskunft über einen Gewerbebetrieb mit Sitz in Hückelhoven.
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.