Kopfmotiv in Dienstleistung Auskunft aus dem Gewerberegister

Auskunft aus dem Gewerberegister

Einfache Auskunft

Das Gewerberegister gibt Auskunft über alle zum aktuellen Zeitpunkt bei der Stadt Hückelhoven gemeldeten Gewerbe mit einer Betriebsstätte im Stadtgebiet. Informationen über Namen, Anschrift sowie Tätigkeit der Gewerbetreibenden sind öffentlich zugänglich und können jederzeit ohne vorherige Anmeldung über die elektronische Auskunft bezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Gewerberegister nur Informationen über selbstständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung bereitstellt. Nicht enthalten sind insbesondere die in § 6 der Gewerbeordnung genannten Selbstständigen.

zur E-Auskunft

Erweiterte Auskunft

Eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister kann insbesondere Behörden und anderen öffentlichen Stellen sowie Unternehmen und Privatpersonen erteilt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der vor Auskunftserteilung von der Gewerbestelle geprüft wird. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.

Hinweis

Es handelt sich hierbei nicht um eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, also dem gewerblichen „Führungszeugnis“. Informationen zu einer solchen Auskunft finden Sie hier:

GZR für jur. Personen

GZR für Privatpersonen

Für die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister fallen keine Gebühren an.

Für eine erweiterte Auskunft wird, sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt, eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro fällig, die mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt wird.

Gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 der Gewerbeordnung dürfen der Name, der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden (einfache Auskunft).

Eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister darf öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen nur erteilt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt (§ 14 Abs. 7 Gewerbeordnung).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Unter dem folgenden Link können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen Sie dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Jetzt Online Vorgang beginnen
Auskunft aus dem Gewerberegister

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Das Gewerberegister gibt Auskunft über alle zum aktuellen Zeitpunkt bei der Stadt Hückelhoven gemeldeten Gewerbe mit einer Betriebsstätte im Stadtgebiet. Informationen über Namen, Anschrift sowie Tätigkeit der Gewerbetreibenden sind öffentlich zugänglich und können jederzeit ohne vorherige Anmeldung über die elektronische Auskunft bezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Gewerberegister nur Informationen über selbstständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung bereitstellt. Nicht enthalten sind insbesondere die in § 6 der Gewerbeordnung genannten Selbstständigen.

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Eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister kann insbesondere Behörden und anderen öffentlichen Stellen sowie Unternehmen und Privatpersonen erteilt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der vor Auskunftserteilung von der Gewerbestelle geprüft wird. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.

Hinweis

Es handelt sich hierbei nicht um eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, also dem gewerblichen „Führungszeugnis“. Informationen zu einer solchen Auskunft finden Sie hier:

GZR für jur. Personen

GZR für Privatpersonen

Gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 der Gewerbeordnung dürfen der Name, der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden (einfache Auskunft).

Eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister darf öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen nur erteilt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt (§ 14 Abs. 7 Gewerbeordnung).

Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.

Für die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister fallen keine Gebühren an.

Für eine erweiterte Auskunft wird, sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt, eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro fällig, die mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt wird.

https://migewaweb.regioit.de/hueckelhoven/eauskunft/
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02433 / 82-215
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