Einfache Auskunft
Das Gewerberegister gibt Auskunft über alle zum aktuellen Zeitpunkt bei der Stadt Hückelhoven gemeldeten Gewerbe mit einer Betriebsstätte im Stadtgebiet. Informationen über Namen, Anschrift sowie Tätigkeit der Gewerbetreibenden sind öffentlich zugänglich und können jederzeit ohne vorherige Anmeldung über die elektronische Auskunft bezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass das Gewerberegister nur Informationen über selbstständige Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung bereitstellt. Nicht enthalten sind insbesondere die in § 6 der Gewerbeordnung genannten Selbstständigen.
zur E-Auskunft
Erweiterte Auskunft
Eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister kann insbesondere Behörden und anderen öffentlichen Stellen sowie Unternehmen und Privatpersonen erteilt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der vor Auskunftserteilung von der Gewerbestelle geprüft wird. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.
Hinweis
Es handelt sich hierbei nicht um eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, also dem gewerblichen „Führungszeugnis“. Informationen zu einer solchen Auskunft finden Sie hier:
GZR für jur. Personen
GZR für Privatpersonen