Sie möchten eine Auskunft über einen Gewerbebetrieb mit Sitz in Hückelhoven.
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der Behörde.
Gebühren
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 15 Euro und wird mit Übersendung der Gewerbeauskunft in Rechnung gestellt.
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.