Kopfmotiv in Dienstleistung Auskunfts- und Übermittlungssperren

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften

Einwohner haben ein Widerspruchsrecht gegen

  • die Weitergabe ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • die Erteilung von Auskünften über ihre Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG).

Nur mit Einwilligung der Betroffenen darf die Meldebehörde Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels erteilen.

Von ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können die Betroffenen bei der Anmeldung durch Erklärung auf einem Beiblatt des Anmeldeformulares oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Entsprechende Formulare sind im Stadtbüro erhältlich. Bei Personen unter 16 Jahren bedarf es der Unterschrift einer sorgeberechtigten Person.
Die Erklärungen können auch ohne Verwendung des Formulars zu jeder Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Hückelhoven, Stadtbüro, Parkhofstr. 76, 41836 Hückelhoven, Gebäude Breteuilplatz, Zimmer 0.01, abgegeben werden.
Ein eingelegter Widerspruch oder eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgehoben beziehungsweise zurückgezogen werden.

Für die Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung
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Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften

Einwohner haben ein Widerspruchsrecht gegen

  • die Weitergabe ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 1 BMG),
  • die Erteilung von Auskünften über ihre Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 2 BMG),
  • die Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG).

Nur mit Einwilligung der Betroffenen darf die Meldebehörde Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels erteilen.

Von ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können die Betroffenen bei der Anmeldung durch Erklärung auf einem Beiblatt des Anmeldeformulares oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Entsprechende Formulare sind im Stadtbüro erhältlich. Bei Personen unter 16 Jahren bedarf es der Unterschrift einer sorgeberechtigten Person.
Die Erklärungen können auch ohne Verwendung des Formulars zu jeder Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Hückelhoven, Stadtbüro, Parkhofstr. 76, 41836 Hückelhoven, Gebäude Breteuilplatz, Zimmer 0.01, abgegeben werden.
Ein eingelegter Widerspruch oder eine erteilte Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgehoben beziehungsweise zurückgezogen werden.

Für die Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre werden keine Gebühren erhoben.

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Ordnungsamt - Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

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02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

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