Im Kreis Heinsberg zugelassene Fahrzeuge können im Stadtbüro bei persönlicher Vorsprache außer Betrieb gesetzt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie in Hückelhoven mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und kann auf Wunsch für ein anderes Fahrzeug oder für dasselbe Fahrzeug reserviert werden.
Online-Außerbetriebsetzung
Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzungen:
- Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern wurden nach dem 01.01.2015 verklebt und sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde nach dem 01.01.2015 ausgestellt und auf der Rückseite befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode
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In folgenden Fällen muss die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg erfolgen
- Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (im Original) nicht vorgelegt werden kann
- Wenn die Kennzeichen nicht vorgelegt werden können
- Bei bereits beschädigten und/oder entfernten Siegelplaketten
- Fahrzeuge, die aktuell nicht im Kreis Heinsberg zugelassen sind