Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Im Kreis Heinsberg zugelassene Fahrzeuge können im Stadtbüro bei persönlicher Vorsprache außer Betrieb gesetzt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie in Hückelhoven mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und kann auf Wunsch für ein anderes Fahrzeug oder für dasselbe Fahrzeug reserviert werden.

Online-Außerbetriebsetzung

Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzungen:

  • Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern wurden nach dem 01.01.2015 verklebt und sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde nach dem 01.01.2015 ausgestellt und auf der Rückseite befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode

Für weitere Informationen hier klicken.

In folgenden Fällen muss die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg erfolgen

  • Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (im Original) nicht vorgelegt werden kann
  • Wenn die Kennzeichen nicht vorgelegt werden können
  • Bei bereits beschädigten und/oder entfernten Siegelplaketten
  • Fahrzeuge, die aktuell nicht im Kreis Heinsberg zugelassen sind

Gebühren

16,50 Euro ohne Kennzeichenreservierung bzw. mit Wunschkennzeichenreservierung
19,10 Euro mit Kennzeichenreservierung als Verbleibskennzeichen

Die Kosten für alle internetbasierten Vorgänge sind im Vergleich zur Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort deutlich günstiger

 

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten (Nicht vor Aufforderung eines Mitarbeiters entwerten!)
  • Ausweisdokument

 

Ansprechpartner/innen:


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Robin Kohnke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Im Kreis Heinsberg zugelassene Fahrzeuge können im Stadtbüro bei persönlicher Vorsprache außer Betrieb gesetzt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie in Hückelhoven mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und kann auf Wunsch für ein anderes Fahrzeug oder für dasselbe Fahrzeug reserviert werden.

Online-Außerbetriebsetzung

Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können über ein beim Kraftfahrt-Bundesamt betriebenes Internetportal außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzungen:

  • Die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern wurden nach dem 01.01.2015 verklebt und sind mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wurde nach dem 01.01.2015 ausgestellt und auf der Rückseite befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode

Für weitere Informationen hier klicken.

In folgenden Fällen muss die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg erfolgen

  • Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (im Original) nicht vorgelegt werden kann
  • Wenn die Kennzeichen nicht vorgelegt werden können
  • Bei bereits beschädigten und/oder entfernten Siegelplaketten
  • Fahrzeuge, die aktuell nicht im Kreis Heinsberg zugelassen sind
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten (Nicht vor Aufforderung eines Mitarbeiters entwerten!)
  • Ausweisdokument

16,50 Euro ohne Kennzeichenreservierung bzw. mit Wunschkennzeichenreservierung
19,10 Euro mit Kennzeichenreservierung als Verbleibskennzeichen

Die Kosten für alle internetbasierten Vorgänge sind im Vergleich zur Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort deutlich günstiger

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/ausserbetriebsetzung-eines-kraftfahrzeuges/
Ordnungsamt - Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

Thomas

Aretz

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Cordula

Feiter

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Herr

Robin

Kohnke

02433 / 82-716
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Ulrike

Mühlenberg

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Judith

Mund

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Birgit

Papen

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Herr

David

Strank

E.01

02433 / 82-622
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Margret

Tischendorf

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de