Seit Ende 2025 gilt das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (kurz „Bauturbo“).
Die neuen Vorschriften des Baugesetzbuchs ermöglichen im Wesentlichen
– erweiterte Möglichkeiten zur Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans,
– Abweichungsmöglichkeiten vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich,
wenn durch ein Bauvorhaben neuer Wohnraum geschaffen wird.
Der Rat der Stadt Hückelhoven hat Leitlinien für einen zielgerichteten, transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit den neuen Handlungsspielräumen beschlossen. Nur innerhalb der Grenzen dieser Leitlinien kann ein Vorhaben im Rahmen des Bauturbos genehmigt werden. Darüber hinaus ist immer die planungsrechtliche Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
Eine wichtige Voraussetzung für die Anwendung des Bauturbos ist immer eine Abstimmung des Vorhabens durch die Antragstellenden mit der Stadt Hückelhoven.
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