Eine Baustellenzufahrt dient dazu, ein Privatgrundstück mit notwendiger Baustellenlogistik durch Überfahrt der Gehwegfläche von der angrenzenden öffentlichen Straße andienen zu können.
Die Benutzung der städtischen Gehwegfläche über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) dar, welche einer vorherigen Erlaubnis bedarf.
Da die Gehwegflächen einem anderen Ausbau bzw. einer anderen Befestigung für eine Überfahrt mit Baustellenverkehr bedürfen sowie weitere Belange des öffentlichen Interesses zu prüfen sind, ist beim Amt für Tief- und Straßenbau der Stadt Hückelhoven ein Antrag zur Herstellung einer Baustellenzufahrt digital zu stellen.
Der Antrag zur Herstellung einer Baustellenzufahrt kann online gestellt werden. Dazu bitte einen Online Vorgang für diese Dienstleistung starten.
Hinweis: Für die Beantragung einer dauerhaften Absenkung für eine Grundstückszufahrt steht ein spezifischer Antrag im Serviceportal der Stadt Hückelhoven zur Verfügung.
Es ist von Wichtigkeit, die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs nicht zu beeinträchtigen und jeden vorhandenen Parkplatzraum beizubehalten. Daher ist es erforderlich, die Breite der Baustellenzufahrt so gering wie möglich zu halten.
Bearbeitungszeitraum:
Die Stadt Hückelhoven prüft die Genehmigungsfähigkeit Ihres Antrages. Nach erfolgter Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie über die behördliche Entscheidung einen Gestattungsvertrag per Post, den Sie bitte unterschrieben an die Stadt Hückelhoven zurücksenden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Abhängig von der am Verfahren zu beteiligenden Fachabteilungen der städtischen Ämter kann die Bearbeitungszeit jedoch variieren.
Hinweise zum Verfahrensablauf:
Soweit Ihr Antrag positiv beschieden wird, werden Ihnen im entsprechenden Gestattungsvertrag die Rahmenbedingungen zur Nutzung und zur Herstellung Ihrer Baustellenzufahrt gemäß § 18 Abs. 2 S. 2 StrWG NRW mitgeteilt.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt Hückelhoven beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller*in die Arbeiten selbst bei einem in einer Handwerkskammer eingetragenen Straßenbauunternehmen in Auftrag geben.
Werden Arbeiten an der Straße und an ihren Nebenanlagen ohne eine Zustimmung der Stadt Hückelhoven durchgeführt, kann die Behörde gegen die Bauausführung einschreiten. Gegebenenfalls besteht sogar die Notwendigkeit weiterer Genehmigungen und Erlaubnisse, wie z.B. einer Verkehrsanordnung.
Wir weisen darauf hin, dass eine Baugenehmigung keine Genehmigung für eine Baustellenzufahrt darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das private Baugrundstück bezieht.