Schriftstücke, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden, können amtlich beglaubigt werden. Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden) können nicht beglaubigt werden. In diesem Fall müssen Sie sich an das ausstellende Standesamt wenden.
Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorgelegt wird oder von einer Behörde ausgestellt wurde.
Gebühren
4,20 Euro je Urkunde
2,10 Euro bei Mehrfachbeglaubigung eines Dokuments
2,50 Euro je Beglaubigung einer Unterschrift
0,70 Euro je Fotokopie
0,40 Euro ab der 11. Fotokopie