Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Familienhilfe

Beratung und Hilfen bei familiären und erzieherischen Problemen

Für die Beratung zu Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie für die Beratung bei allen erzieherischen Problemen ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts zuständig. Dort kann man Sie bei Bedarf auch an andere Fachstellen weiter vermitteln. Der ASD ist im Rahmen der offenen Sprechstunden montags- freitags von 8.30 – 12.00 Uhr, montags von 14.00-16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 – 17.30 Uhr telefonsich oder persönlich erreichbar. Die Zuständigkeit der Sozialarbeiter/innen richtet sich nach Ihrer Wohnadresse.

Bei besonders schwierigen Problemen kann der ASD auf Ihren Antrag hin individuell für Ihre Situation geeignete erzieherische Hilfen gemeinsam mit Ihnen planen und dann beauftragen. Es gibt ambulante, teilstationäre Hilfen zur Erziehung, Hilfen für jungen Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. In Notfällen außerhalb der normalen Dienst- und Öffnungszeiten ist der Kontakt über die örtliche Polizeiwache herzustellen.

Bei Ausfall der familiären Betreuungspersonen (Vater oder Mutter) durch Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen kann das Jugendamt unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung und Betreuung von Kindern oder Jugendlichen für die erforderliche Zeit unterstützen. Auch hier ist der ASD zuständig.

Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder oder Jugendliche (bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres) in Obhut zu nehmen, wenn sie selbst darum bitten oder wenn eine dringende Gefährdung für ihr Wohl besteht. Diese Inobhutnahme erfolgt bei einer geeigneten Person oder in einer geeigneten Einrichtung. Der Kontakt kann über den ASD erfolgen und außerhalb der Dienst- und Geschäftszeiten von der Polizei vermittelt werden.

Werden Jugendliche wegen einer Straftat angezeigt, wird das Ermittlungsverfahren und -wenn es dazu kommt- das Strafverfahren von den jeweils zuständigen Mitarbeiter/n/innen des ASD im Rahmen der so genannten Jugendgerichtshilfe begleitet.

Wenn Sie Interesse an der verantwortungsvollen Aufgabe haben, ein Pflegekind in Ihrem Haushalt für begrenzte Zeit oder auch längerfristig aufzunehmen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Pflegekinderdienst.

Adoptionsvermittlungen werden zentral vom Jugendamt des Kreises durchgeführt. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt an das Kreisjugendamt Heinsberg.
Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elisabeth Altenhofen, Tel.-Nr. 02452-13 5152

Ansprechpartner/innen:


Zurzeit sind keine Ansprechpartner hinterlegt.

zugehöriges Amt: