Kopfmotiv in Dienstleistung Festumzüge auf öffentlichen Straßen

Festumzüge auf öffentlichen Straßen

Festumzüge auf öffentlichen Straßen (Karnevalsumzüge, Schützenumzüge etc.)

Für die Durchführung eines Festumzuges auf öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Diese ist so rechtzeitig zu beantragen, dass auch andere Behörden, die betroffen sind (z. B. die Polizei), frühzeitig informiert werden können.

Für die Beantragung eines Festumzuges verwenden Sie bitte das Antragsformular.

Für Karnevalsumzüge, bei denen Wagen mitgeführt werden, gelten besondere Vorschriften.

Folgende Unterlagen (Vordrucke) sind dafür zwingend erforderlich:

–         Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung eines Karnevalsumzuges

–         “Erklärungsblatt des Wagenbauers”,

–         tabellarische Übersicht aller am Karnevalsumzug teilnehmenden Fahr­zeuge,

  • „Bestätigung der Versiche­rungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßen­verkehrsbehörde über den Haftpflichtversiche­rungsschutz für eine Veranstaltung“.

 

Da die Bearbeitung dieser Unterlagen sehr zeitaufwändig ist, müssen die Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig dem Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Erteilung der Erlaubnis gewährleistet ist.

 

Nähere Informationen, die bei der Planung und Durchführung von Karnevalsumzügen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:

–         Merkblatt der Bezirksregierung Köln über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen,

–         Anmerkungen und Auszüge aus dem Verkehrsblatt (Heft 15/2000) und den Unfallver­hütungs­vorschriften (Merkblatt TÜV)

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

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Festumzüge auf öffentlichen Straßen (Karnevalsumzüge, Schützenumzüge etc.)

Für die Durchführung eines Festumzuges auf öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis des Ordnungsamtes. Diese ist so rechtzeitig zu beantragen, dass auch andere Behörden, die betroffen sind (z. B. die Polizei), frühzeitig informiert werden können.

Für die Beantragung eines Festumzuges verwenden Sie bitte das Antragsformular.

Für Karnevalsumzüge, bei denen Wagen mitgeführt werden, gelten besondere Vorschriften.

Folgende Unterlagen (Vordrucke) sind dafür zwingend erforderlich:

–         Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung eines Karnevalsumzuges

–         “Erklärungsblatt des Wagenbauers”,

–         tabellarische Übersicht aller am Karnevalsumzug teilnehmenden Fahr­zeuge,

  • „Bestätigung der Versiche­rungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßen­verkehrsbehörde über den Haftpflichtversiche­rungsschutz für eine Veranstaltung“.

 

Da die Bearbeitung dieser Unterlagen sehr zeitaufwändig ist, müssen die Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig dem Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Erteilung der Erlaubnis gewährleistet ist.

 

Nähere Informationen, die bei der Planung und Durchführung von Karnevalsumzügen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:

–         Merkblatt der Bezirksregierung Köln über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen,

–         Anmerkungen und Auszüge aus dem Verkehrsblatt (Heft 15/2000) und den Unfallver­hütungs­vorschriften (Merkblatt TÜV)

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Meerts

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Hannah.Meerts@Hueckelhoven.de