Folgende Unterlagen (Vordrucke) sind dafür zwingend erforderlich:
– Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung eines Karnevalsumzuges
– “Erklärungsblatt des Wagenbauers”,
– tabellarische Übersicht aller am Karnevalsumzug teilnehmenden Fahrzeuge,
- „Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung“.
Da die Bearbeitung dieser Unterlagen sehr zeitaufwändig ist, müssen die Unterlagen mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig dem Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Erteilung der Erlaubnis gewährleistet ist.
Nähere Informationen, die bei der Planung und Durchführung von Karnevalsumzügen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen:
– Merkblatt der Bezirksregierung Köln über das Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Brauchtumsveranstaltungen,
– Anmerkungen und Auszüge aus dem Verkehrsblatt (Heft 15/2000) und den Unfallverhütungsvorschriften (Merkblatt TÜV)