Kopfmotiv in Dienstleistung Angelscheine / Fischereischein

Angelscheine / Fischereischein

Wer in Nordrhein-Westfalen / Deutschland angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.

 

Zum 01. Juli 2027 stellt das Land Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um. Der Fischereischein wird künftig als Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Die neue Karte wird auf Lebenszeit und ohne Passfoto ausgestellt. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.

 

Beantragung

Wenn Sie die Fischereischeinprüfung vor dem 01.07.2026 absolviert haben, müssen Sie für die Beantragung des Fischereischeins persönlich im Stadtbüro vorstellig werden.

Sollten Sie die Fischereischeinprüfung nach dem 01.07.2026 absolviert haben, können Sie den Fischereischein auch online beantragen.

 

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung im Stadtbüro

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Fischereischeinprüfung / Fischereischein

Für die Online-Beantragung

  • Absolvierte Fischereischeinprüfung ab dem 01.07.2026
  • BundID mit Online-Ausweisfunktion

 

Was gilt für meinen noch gültigen „blauen“ Fischereischein?

Fischereischeine, die vor dem 01.07.2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, längstens bis zum 31.12.2030. Auf Wunsch können Sie Ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen.

 

Jugendfischereischein

Der bisher bekannte Jugendfischereischein wurde zum 01.07.2026 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet. Vor Ort muss sich der Jugendliche mit einem Schülerausweis, Personalausweis o.ä. ausweisen können.

 

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern

Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, muss ab dem 01.07.2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zahlen.

 

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein wird ca. 5-8 Wochen nach der Beantragung per Post zugestellt.

Bei der Beantragung erhalten Sie zusätzlich einen Nachweis des Fischereischeins und über die entrichtete Fischereiabgabe (in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck)

Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22,00 Euro
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50,00 Euro

 

Bei der Online-Beantragung reduzieren sich die Gebühren wie folgt:

Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: 18,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 14,00 Euro
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 42,00 Euro

Angelscheine / Fischereischein

Wer in Nordrhein-Westfalen / Deutschland angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.

 

Zum 01. Juli 2027 stellt das Land Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um. Der Fischereischein wird künftig als Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Die neue Karte wird auf Lebenszeit und ohne Passfoto ausgestellt. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.

 

Beantragung

Wenn Sie die Fischereischeinprüfung vor dem 01.07.2026 absolviert haben, müssen Sie für die Beantragung des Fischereischeins persönlich im Stadtbüro vorstellig werden.

Sollten Sie die Fischereischeinprüfung nach dem 01.07.2026 absolviert haben, können Sie den Fischereischein auch online beantragen.

 

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung im Stadtbüro

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Fischereischeinprüfung / Fischereischein

Für die Online-Beantragung

  • Absolvierte Fischereischeinprüfung ab dem 01.07.2026
  • BundID mit Online-Ausweisfunktion

 

Was gilt für meinen noch gültigen „blauen“ Fischereischein?

Fischereischeine, die vor dem 01.07.2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, längstens bis zum 31.12.2030. Auf Wunsch können Sie Ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen.

 

Jugendfischereischein

Der bisher bekannte Jugendfischereischein wurde zum 01.07.2026 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet. Vor Ort muss sich der Jugendliche mit einem Schülerausweis, Personalausweis o.ä. ausweisen können.

 

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern

Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, muss ab dem 01.07.2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zahlen.

 

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein wird ca. 5-8 Wochen nach der Beantragung per Post zugestellt.

Bei der Beantragung erhalten Sie zusätzlich einen Nachweis des Fischereischeins und über die entrichtete Fischereiabgabe (in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck)

Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: 30,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22,00 Euro
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50,00 Euro

 

Bei der Online-Beantragung reduzieren sich die Gebühren wie folgt:

Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: 18,00 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 14,00 Euro
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 42,00 Euro

https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHAUSST&location=010020000000
Ordnungsamt - Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Herr

Thomas

Aretz

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Cordula

Feiter

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Herr

Robin

Kohnke

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Ulrike

Mühlenberg

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Judith

Mund

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Birgit

Papen

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Herr

David

Strank

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de

Frau

Margret

Tischendorf

E.01

02433 / 82-222
stadtbuero@hueckelhoven.de