Wer in Nordrhein-Westfalen / Deutschland angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.
Zum 01. Juli 2027 stellt das Land Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren um. Der Fischereischein wird künftig als Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikat für das Smartphone ausgestellt. Die neue Karte wird auf Lebenszeit und ohne Passfoto ausgestellt. Die Fischereiabgabe zahlen Sie wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre.
Beantragung
Wenn Sie die Fischereischeinprüfung vor dem 01.07.2026 absolviert haben, müssen Sie für die Beantragung des Fischereischeins persönlich im Stadtbüro vorstellig werden.
Sollten Sie die Fischereischeinprüfung nach dem 01.07.2026 absolviert haben, können Sie den Fischereischein auch online beantragen.
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung im Stadtbüro
- Gültiges Ausweisdokument
- Fischereischeinprüfung / Fischereischein
Für die Online-Beantragung
- Absolvierte Fischereischeinprüfung ab dem 01.07.2026
- BundID mit Online-Ausweisfunktion
Was gilt für meinen noch gültigen „blauen“ Fischereischein?
Fischereischeine, die vor dem 01.07.2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, längstens bis zum 31.12.2030. Auf Wunsch können Sie Ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen.
Jugendfischereischein
Der bisher bekannte Jugendfischereischein wurde zum 01.07.2026 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet. Vor Ort muss sich der Jugendliche mit einem Schülerausweis, Personalausweis o.ä. ausweisen können.
Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern
Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, muss ab dem 01.07.2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zahlen.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereischein wird ca. 5-8 Wochen nach der Beantragung per Post zugestellt.
Bei der Beantragung erhalten Sie zusätzlich einen Nachweis des Fischereischeins und über die entrichtete Fischereiabgabe (in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck)