Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Fischereischeine/Angelscheine

Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt und ist für das laufende Kalenderjahr gültig.

Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und ein Fünfjahresfischereischein für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig.

Beantragung:

Ein Fischereischein ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt.

Benötigt werden:

Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.

Gebühren

8,00 Euro Jugendfischereischein
16,00 Euro Jahresfischereischein
48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
5,00 Euro Ersatzfischereischein bei Verlust

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Fischereischeine/Angelscheine

Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt und ist für das laufende Kalenderjahr gültig.

Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und ein Fünfjahresfischereischein für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig.

Beantragung:

Ein Fischereischein ist grundsätzlich persönlich zu beantragen. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt.

Benötigt werden:

Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.

Gebühren

8,00 Euro Jugendfischereischein
16,00 Euro Jahresfischereischein
48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
5,00 Euro Ersatzfischereischein bei Verlust

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/fischereischeine-angelscheine/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

Feiter

02433 / 82-222

Frau

Sigried

Ronkartz-Rieke

02433 / 82-222

Frau

Margret

Tischendorf

02433 / 82-222

Frau

Ulrike

Mühlenberg

02433 / 82-222

Frau

Birgit

Papen

02433 / 82-222

Herr

Thomas

Aretz

02433 / 82-222

Herr

David

Strank

02433 / 82-622

Frau

Judith

Mund

02433 / 82-222