Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Hierbei gibt es verschiedene Arten:
- Wird das Führungszeugnis für private Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis (Belegart N)
- Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis) und wird unmittelbar an die jeweilige Behörde gesandt (Belegart O)
- Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich werden wollen (z. B. Schule, Sportverein) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur unter Vorlage eines Schreibens ausgestellt werden, in dem bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen
- Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht
- Wird das Führungszeugnis für private Zwecke im Ausland benötigt, ist ggfls. eine Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz oder eine Apostille erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei der ausländischen Behörde, ob eine Überbeglaubigung bzw. Apostille erforderlich ist.
Antrag
Jede Person, die das 14 Lebensjahr vollendet hat, kann ein Führungszeugnis beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter das Führungszeugnis beantragen.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde (Stadtbüro) stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Online-Beantragung
Das Führungszeugnis können Sie auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis, Ihrer eID-Karte oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel authentifizieren und anschließend die Gebühr online bezahlen. Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie in der Infobroschüre.
Bearbeitungsdauer
Das Führungszeugnis wird per Post an die Meldeanschrift verschickt (Ausnahme: Belegart O) und dauert ca. 7-14 Tage. In sehr dringenden Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn abzuholen. Dies geschieht unter Vorlage des beim Stadtbüro aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises.
Die Anschrift lautet:
Bundesamt für Justiz
-Besucherservice-
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 14:00 Uhr
Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie hier.
Gebühren
13,00 Euro
Für die Überbeglaubigung / Apostille fallen zusätzliche Gebühren an, die vom Bundesamt für Justiz / Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erhoben werden.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
Tel.: 02433 / 82-222
zugehöriges Amt:
Öffnungszeiten
Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de
Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr