Kopfmotiv in Dienstleistung Gaststätten – Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Gaststätten – Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.

Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei Genehmigungen:

  • eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  • eine Sondernutzungserlaubnis.

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
  • Formloser schriftlicher Antrag mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie müssen sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung
Gaststätten – Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Wollen Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gaststätte eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.

Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei Genehmigungen:

  • eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  • eine Sondernutzungserlaubnis.
  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
  • Formloser schriftlicher Antrag mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten.

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.

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Ordnungsamt - Abt. für Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Wahlen
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

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