Wann erfolgt eine Gewerbeabmeldung?
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich bei Betriebsaufgabe.
Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk ist dies ausschließlich gegenüber der für die Gewerbeanmeldung im neuen Meldebezirk zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig ist
- bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
- bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)
Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?
Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Ggf. hat eine Löschung in der Handwerksrolle zu erfolgen.
Form der Anzeige
- Die Gewerbeabmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
- Die Abmeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
- Wenn Sie die Gewerbeabmeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.