Wann erfolgt eine Gewerbeanmeldung?
Jede Ausübung einer selbständigen, regelmäßigen, entgeltlichen Tätigkeit (Gewerbe) ist anzuzeigen.
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich
- bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit,
- bei Übernahme eines bestehenden Betriebes (z.B. durch Kauf, Pacht oder Erbfolge),
- bei Errichtung einer Zweigstelle
- bei Wechsel der Rechtsform bzw. Gesellschaftsform
Wer ist anzeigepflichtig?
Anzeigepflichtig ist
- bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
- bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)
Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?
Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet. Mit der Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit werden Sie automatisch beitragspflichtiges Mitglied der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Die Kammern verstehen sich als Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeitende einstellen, so müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen und Ihre Mitarbeitenden bei der Sozialversicherung anmelden.
Ihnen wird nicht automatisch eine Steuernummer für Ihr Gewerbe mitgeteilt. Sie müssen diese eigenständig beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in der Anlage (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob eine Versicherungspflicht besteht. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie auf dem Existenzgründerportal.
Eine Übersicht über die Berufsgenossenschaft und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Wenn Sie einen Handwerksberuf selbstständig ausüben wollen, benötigen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Aachen.
Form der Anzeige
- Die Gewerbeanmeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
- Die Anmeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
- Wenn Sie die Gewerbeanmeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.
Was ist bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu beachten?
Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen wie zum Beispiel:
- Die Vermittlung von Versicherungen
- Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
- Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
- Schank- und Speisewirtschaften wie Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken
- Spielhallen
- Automatenaufsteller
- Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession
Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes.