Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Realsteuer. Sie besteuert ein reales Objekt (hier das entsprechende gewerbliche Unternehmen).
Das zuständige Finanzamt ermittelt dafür zunächst den Gewerbesteuermessbetrag auf Grundlage des Gewerbeertrages. Dieser ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird der beteiligten Gemeinde zur Verfügung gestellt und im gemeindlichen Gewerbesteuerbescheid für die Berechnung der Gewerbesteuer zugrunde gelegt. Die Gemeinden sind an die Grundlagenbescheide der Finanzämter rechtlich gebunden.
Die Gewerbesteuer ermittelt sich durch die Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde festgelegten, gültigen Hebesatz und ist an die Gemeinde zu zahlen.
Ein kleiner Teil der vereinnahmten Gewerbesteuer wird seitens der Gemeinde an Bund und Länder weitergeleitet (sogenannte Gewerbesteuerumlage). Dadurch werden finanzielle Unterschiede zwischen finanzstarken und finanzschwachen staatlichen Ebenen ausgeglichen, damit alle Bundesländer und Gemeinden ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können.