Kopfmotiv in Dienstleistung Gewerbeummeldung

Gewerbeummeldung

Wann erfolgt eine Gewerbeummeldung?

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich

  • bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde
  • bei Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit
  • bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?

Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

Form der Anzeige

  • Die Gewerbeummeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
  • Die Ummeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
  • Wenn Sie die Gewerbeummeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.

Für die Gewerbeummeldung fallen gemäß der Tarifstelle 10.1.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW folgende Kosten an:

Kategorie
Gebühr (Euro)
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften sind33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen13,00 €

 

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug

Im Nachgang der Anzeige stellt Ihnen die Gewerbemeldestelle eine Bescheinigung über die Gewerbeummeldung (sog. Gewerbeschein) aus. Bei elektronischer Anzeige über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erhalten Sie eine Bescheinigung unmittelbar elektronisch.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Unter dem folgenden Link können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Jetzt Online Vorgang beginnen
Gewerbeummeldung

Wann erfolgt eine Gewerbeummeldung?

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich

  • bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde
  • bei Erweiterung oder Änderung der Tätigkeit
  • bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist

  • bei Einzelunternehmungen der Inhaber als natürliche Person
  • bei Personengesellschaften (wie GbR, OHG, KG) jeder geschäftsführende Gesellschafter
  • bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (z.B. der Geschäftsführer einer GmbH)

Welche Behörden müssen bei der Gewerbeanmeldung informiert werden?

Ihre Gewerbeanzeige wird zur Kenntnisnahme unter anderem an die Handwerkskammer Aachen oder die Industrie- und Handelskammer Aachen, das Registergericht, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

Form der Anzeige

  • Die Gewerbeummeldung erfolgt i. d. R. persönlich in der Gewerbemeldestelle.
  • Die Ummeldung kann auch elektronisch über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erfolgen.
  • Wenn Sie die Gewerbeummeldung auf dem Postweg, per Telefax oder per Email einreichen möchten, finden Sie das dafür zu verwendende Formular in den Anlagen. Dieser Vordruck ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Kopien der zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu übersenden.

Zusätzlich zum Formular müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Hückelhoven wohnen
  • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug

Im Nachgang der Anzeige stellt Ihnen die Gewerbemeldestelle eine Bescheinigung über die Gewerbeummeldung (sog. Gewerbeschein) aus. Bei elektronischer Anzeige über das Wirtschafts-Serviceportal NRW erhalten Sie eine Bescheinigung unmittelbar elektronisch.

Für die Gewerbeummeldung fallen gemäß der Tarifstelle 10.1.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW folgende Kosten an:

Kategorie
Gebühr (Euro)
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind26,00 €
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter von Personengesellschaften sind33,00 €
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen13,00 €

 

https://service.wirtschaft.nrw/antrag/gewerbemeldung-leistungsauswahl/
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