Die Grundstücksanschlussleitung verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal.
Laut Abwassersatzung der Stadt Hückelhoven gehört die Grundstücksanschlussleitung zwischen der privaten Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Kanal zum öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Hückelhoven. Arbeiten an den Grundstücksanschlussleitungen dürfen nur von der Stadt Hückelhoven durchgeführt werden.
Als Grundstückseigentümer /-in sind Sie für die Hausanschlussleitungen auf Ihrem Grundstück verantwortlich.
Beim Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage ist der Zustimmungsantrag für den Anschluss einzureichen.
Dieser steht Ihnen hier zum Herunterladen bereit. Über den Link „Antrag auf Grundstücksanschlussleitung“ können Sie den erforderlichen Antrag auf Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung herunterladen, falls der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage im öffentlichen Verkehrsraum noch hergestellt werden muss.
Füllen Sie die Anträge bitte sorgfältig aus und senden diese per E-Mail und / oder auf dem Postweg an das Amt für Tief- und Straßenbau, Abt. für Wasserbau und Abwasserbeseitigung.
Fügen Sie dieser E-Mail bitte auch alle erforderlichen Unterlagen bei.
Für Grundstücke über 800 Quadratmeter abflusswirksamer Fläche ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Überflutungsnachweis muss bereits dem Antrag auf Erteilung des Kanalanschlussscheines beigefügt sein.