Grundsätzlich besteht nach der Straßenverkehrsordnung die Verpflichtung, während der Fahrt vorgeschriebene Sicherheitsgurte anzulegen oder bei der Nutzung bestimmter Fahrzeuge einen Schutzhelm zu tragen. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass man hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der Gurtanlegepflicht oder der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms befreien zu lassen.
Erforderlich ist in beiden Fällen eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass eine Befreiung befürwortet wird, weil nach Abwägung aller Gründe aus ärztlicher Sicht die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes bzw. Schutzhelms ergeben können, schwerer sind als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes/Helmes eintreten und der/die Patient/in weder einen 3-Punkt-Gurt noch einen Beckengurt anlegen kann. Zudem ist anzugeben, ob der Zustand zeitlich begrenzt oder dauerhaft ist.
Wenn Sie eine Gurt- oder Schutzhelmbefreiung beantragen möchten, reichen Sie bitte den als Anlage beigefügten Antrag (vollständig ausgefüllt und durch Ihre/n Arzt/Ärztin unterschrieben) ein.