Die Ausnahmegenehmigung wird wahlweise für das Gebiet des Kreises Heinsberg (120,00 €), des Regierungsbezirkes Köln (240,00 €) oder des Landes Nordrhein-Westfalen (300,00 €), jeweils für die Dauer eines Jahres, ausgestellt.
In der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung ist ein Handwerkerparkausweis enthalten. Dieser ist im Original im Fahrzeug auszulegen. Von der Genehmigung können max. 5 Fahrzeuge umfasst werden, deren Kennzeichen im Ausweis erfasst werden. Der Handwerkerparkausweis kann wechselnd in den entsprechenden Fahrzeugen verwendet werden. Werden zeitgleich mehrere der genannten Fahrzeuge verwendet, muss für jedes Fahrzeug ein Handwerkerparkausweis ausgestellt werden. Für jedes zusätzliche Exemplar ist eine Gebühr von 20,00 € zu zahlen.
Beispielsweise beträgt also die Gesamtgebühr für eine Ausnahmegenehmigung für das Gebiet des Kreises Heinsberg für fünf gleichzeitig eingesetzte Fahrzeuge 200,00 € (120,00 € Grundgebühr incl. 1 Handwerkerparkausweis zzgl. 4 x 20,00 € für jeden weiteren Handwerkerparkausweis).
Werden Ausweise für mehr als fünf Fahrzeuge benötigt, ist eine weitere Ausnahmegenehmigung (ebenfalls für max. 5 Fahrzeuge) erforderlich.